Inhaltsverzeichnis

1    Baustelleneinrichtung

1.1    Ermittlung des Bruttorauminhaltes BRI  2

1.2    Ermittlung der Belegschaft   2

1.3    Ermittlung der Krananzahl   2

1.4    Dimensionierung der Lagerfläche   3

1.5    Verkehrsregelung und –logistik   4

1.6    Dimensionierung der notwendigen Container   4

1.7    Höhenstafflung der Krane   5

1.8    Sonstige Geräte   5

 

 

 


1        Baustelleneinrichtung

1.1             Ermittlung des Bruttorauminhaltes BRI

BRI = BGF * Höhe

Aus Längsschnitt Achse 4: Höhe = 25,95 m

Aus Grundriss EG:

Abschnitt A

28,8 m² + 307,4 m²

336,2

Abschnitt B

28,8 m² + 307,4 m²

336,2

Abschnitt C

28,8 m² + 437,4 m²

466,2

Mittelteil

aus ACAD 2000: Werkzeuge/Abfrage/Fläche

195,4

Türdetail 4

(5,975+0,6)²-(5,975-3,88+0,3)²*0,5

40,4

BGF [m²]

 

1374

BRI [m³]

BGF*25,95 – 484*3,6

33.913

 

Bruttorauminhalt: BRI = BGF * 25,95 = 33.913,- m³

1.2             Ermittlung der Belegschaft

Bauzeit:                        36 Wochen

Arbeitszeit:                    38,5 Std./Woche

Arbeitsleistung: 1.1 h/m³ BRI

 

Arbeitskräfte

1.3             Ermittlung der Krananzahl

Die Auslegerweite eines Turmdrehkrames liegt i.d.R. unter 50 m. Die Anordnung eines einzelnen Kranes, so dass das gesamte Bauwerk und mindestens an einer Seite darüber hinaus überschwenkt wird, ist mit 50 m möglich. Allerdings werden wegen der komplexen Grundrissgeometrie zwei Krane für die Baustelleneinrichtung geplant, da sonst immer eine der Treppe aus Fertigelemente am Auslegerende liegen würde (à sehr großes Lastmoment).

1.1.1          Positionierung der Krane

Zur Vereinfachung betrachten wir das Bauwerk als Y-förmig.

 

Mit dem ersten Kran (Liebherr 99 EC) wollen wir den oberen, symmetrischen Teil des Y ohne die Straße und den Gehweg überschwenken. Dafür haben wir ihn ca. 3 m von der Straße und ca. 45 m vom Gehweg entfernt platziert. Der Ausleger wurde mit 40 m gewählt.

 

Maßgebend für die Position des zweiten Kranes (Liebherr 91 EC) war, die Tatsache, dass die elektrischen Anschlüsse in der Nähe des Gehweges liegen. Außerdem ist eine gemeinsame Lagerfläche geplant. Da 35 m Auslegerweite genügen, wird ein solcher Kran aus Wirtschaftlichkeitsüberlegungen gewählt. Der Kran liegt ca. 25 m vom Gehweg und ca. 55 m von der Straße entfernt.

 

Quelle: http://www.lbc.liebherr.de/content/std_fs1.asp?sprache=de&nav_id=49&n1_id=34&n2_id=49

(26.6.03)

1.1.2          Berechnung der Ausladung, Hubkraft und Hakenhöhe

Auf die Ausladung wurde bereits unter 1.3.1 eingegangen. Es wird von einer nötigen Maximalkraft von 2,5 t ausgegangen. Damit ergibt sich die nötige Hubkraft von maximal 100 mt bzw. 75 mt.

 

Die endgültige Gebäudehöhe beträgt 22,05 m über GOK. Der Abstand zwischen der Last und der Gebäudeoberkante beträgt nach [BB I+II] mindestens 2 m. Mit einer maximalen Geschoßhöhe von 4,5 m (Erdgeschoß) gehen wir von einer maximalen Lasthöhe (z.B. eines Schalungsmoduls) von 5 m aus. Die Auslegerhöhe beträgt ca. 2 m. Die minimale Hakenhöhe (für den kleineren Kran) veranschlagen wir deshalb mit ca. 30 m.

 

Der Abstand zwischen beiden Kranen im gemeinsamen Schwenkbereich beträgt nach [BB I+II] mindestens 2 m zwischen Turmspitze bzw. Auslegeroberseite des unterschwenkenden Kranes und Lastunterseite des obenschwenkenden Kranes. Mit einer maximalen Geschoßhöhe von 4,5 m (Erdgeschoß) gehen wir von einer maximalen Lasthöhe (z.B. eines Schalungsmoduls) von 5 m aus. Die Auslegerhöhe beträgt ca. 2 m. Den Abstand zwischen den beiden Hakenhöhen veranschlagen wir deshalb mit 10 m und somit ca. 40 m Hakenhöhe für den höheren Kran.

1.4             Dimensionierung der Lagerfläche

Der Erdaushub (Oberboden und Aushub), der für die Wiederverfüllung auf dem Grundstück gelagert wird, errechnet sich wie folgt:

Erdaushub         = Gebäudeumfang * Aushubtiefe * Arbeitsraum

                        = 158 m * 4 m * 6 m / 2

                        = 1896 m³

à Lagerfläche = 1896 m³ : 5 m = 379 m² à ca. 2 * 10 m * 20 m              
Der Lagerplatz für den Erdaushub muss nicht im Kranschwenkbereich liegen, da der Kran für den Erdtransport nicht nötig ist. Der Boden wird getrennt nach Mutterboden und sonstigen Aushub gelagert. Die Bäume in deren Nähe der Aushub gelagert wird, werden zum Schutz beplankt.

 

Es wird kein Biegeplatz eingeplant, da die Vorfertigung im stationären Biegebetrieb des Subunternehmers stattfindet. Somit benötigen wir nur Platz für Bewehrung im Kranschwenkbereich. Dies beinhaltet auch Platz für kleinere Arbeiten an der Bewehrung vor Ort. Es werden für beide Krane getrennt 5 m * 10 m geplant, da eine Bewehrung im Gegensatz zur Schalung nicht an mehreren Plätzen verwendet wird.

 

Für das Bauwerk wird eine Großflächenschalung verwendet, deren Module im gemeinsamen Schwenkbereich beider Kran gelagert werden und eine Fläche von 5 m * 10 m belegt. Laut Aufgabenstellung ist mit 10% Schalhautverschnitt zu rechnen. Die Bearbeitungsflächen für die Schneidearbeiten befinden sich außerhalb des Kranschwenkbereiches - aber in dessen Nähe - und betragen 6 m * 8 m.

 

Die Fertigteile für die Treppenläufe werden in der Nähe der Einbauorte gelagert, d.h. einmal in Straßennähe beim Aufstellort des einen Kranes und zum anderen am Fuß des Y. Die Fläche wird mit  5 m * 10 m bzw. 4 m * 6 m überschlägig bemessen.

 

Für die Lagerung der Treib- und Brennstoffe wird eine Fläche von 3 m * 3 m abschließbar umzäunt.

 

Die Fläche für Entsorgungscontainer beträgt für jeden Kranschwenkbereich 6 m * 6 m und befindet sich an den Arbeitsflächen.

1.5             Verkehrsregelung und –logistik

Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt in der Nähe des Fußweges von der Straße. Es handelt sich um eine Einbahnstraße aus verdichtetem Kies, die um das Gebäude herumführt und am oberen Ende der Straße ihre Ausfahrt hat. Zusätzlich führt eine Einbahnstraße (für Treppenfertigteile) mit gleicher Ein- und Ausfahrt direkt parallel zur Straße lang.

Parkplätze werden in der Ecke neben Gehweg und dem Bach bereitgestellt, außerdem neben dem Erdaushub für die Erdbaugeräte.

1.6             Dimensionierung der notwendigen Container

Für die Belegschaft bestehend aus 27 Arbeitskräfte werden Container von Streif Baulogistik SBL 6-4 (Tagesunterkunft) (3* 2.OG, 1 * 3.OG) laut Arbeitsstättenverordnung gewählt. Zusätzlich gibt es einen Sanitärcontainer SBL 6-7 (EG), einen Magazincontainer SBL 6-1 (EG) und einen Container für den Bauleiter SBL 6-2 (Büro) (3. OG) sowie für den Polier SBL 6-3 (Polier) (3. OG).

 

Da es sich um eine B II Baustelle handelt, ist das Aufstellen eines Laborcontainers SBL 6-1 (EG) unverzichtbar.

 

Die Entsorgungscontainer werden laut Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (1996) für sortenreine Sammlung zur Verfügung gestellt.

Quelle: http://www.streif-baulogistik.de/sbl_web_site/de/containers.html (26.6.2003)

1.7             Höhenstafflung der Krane

vgl. 1.3.2 und siehe Skizze

1.8             Sonstige Geräte

1.8.1          Betonpumpe

Es wird eine stationäre Betonpumpe als Baustellenbetonpumpe gewählt, da bei dem vorhandenen Bauvolumen eine kontinuierliche Auslastung möglich ist. Es wird von einer Förderleistung von ca. 50 m³/h ausgegangen. Die Übergabe des Betons erfolgt mit Transportmischern, dabei ist die Arbeitskette so zu wählen, dass die Fahrzeugzahl größer als die Leistung der Pumpe ist, so dass eine Unterbrechung des Betoniervorganges vermieden wird.

Die folgenden Arbeitskräfte werden für die Betonierarbeit benötigt:

1.8.2          Betonrüttler

Als Betonrüttler wird ein Außenrüttler gewählt, der fest mit der Größflächenschalung verbunden ist. Für die Verdichtung von Deckenplatten werden Rüttelbohlen eingesetzt, d.h. der Außenrüttler wird auf eine Bohle montiert, die über die zu verdichtende Fläche gezogen wird. Für die Bedienung wird 1 Arbeitskraft eingesetzt.

1.8.3          Kleingeräte und –maschinen

Kleingeräte und –maschinen werden im Magazin aufbewahrt (siehe BE-Plan)