Inhaltsverzeichnis
1 Baustelleneinrichtung
1.1 Ermittlung
des Bruttorauminhaltes BRI
1.2 Ermittlung
der Belegschaft
1.4 Dimensionierung
der Lagerfläche
1.5 Verkehrsregelung
und –logistik
1.6 Dimensionierung
der notwendigen Container
BRI = BGF * Höhe
Aus Längsschnitt Achse 4: Höhe = 25,95 m
Aus Grundriss EG:
Abschnitt A |
28,8 m² + 307,4 m² |
336,2 |
Abschnitt B |
28,8 m² + 307,4 m² |
336,2 |
Abschnitt C |
28,8 m² + 437,4 m² |
466,2 |
Mittelteil |
aus ACAD 2000: Werkzeuge/Abfrage/Fläche |
195,4 |
Türdetail 4 |
(5,975+0,6)²-(5,975-3,88+0,3)²*0,5 |
40,4 |
BGF [m²] |
|
1374 |
BRI [m³] |
BGF*25,95 – 484*3,6 |
33.913 |
Bruttorauminhalt: BRI = BGF * 25,95 = 33.913,- m³
Bauzeit: 36
Wochen
Arbeitszeit: 38,5
Std./Woche
Arbeitsleistung: 1.1 h/m³ BRI
Arbeitskräfte
Die Auslegerweite eines Turmdrehkrames liegt i.d.R. unter 50 m. Die
Anordnung eines einzelnen Kranes, so dass das gesamte Bauwerk und mindestens an
einer Seite darüber hinaus überschwenkt wird, ist mit 50 m möglich. Allerdings
werden wegen der komplexen Grundrissgeometrie zwei Krane für die
Baustelleneinrichtung geplant, da sonst immer eine der Treppe aus
Fertigelemente am Auslegerende liegen würde (à sehr großes Lastmoment).
Zur Vereinfachung betrachten wir das Bauwerk als Y-förmig.
Mit dem ersten Kran (Liebherr 99 EC) wollen wir den oberen, symmetrischen
Teil des Y ohne die Straße und den Gehweg überschwenken. Dafür haben wir ihn
ca. 3 m von der Straße und ca. 45 m vom Gehweg entfernt platziert. Der Ausleger
wurde mit 40 m gewählt.
Maßgebend für die Position des zweiten Kranes (Liebherr 91 EC) war, die
Tatsache, dass die elektrischen Anschlüsse in der Nähe des Gehweges liegen.
Außerdem ist eine gemeinsame Lagerfläche geplant. Da 35 m Auslegerweite
genügen, wird ein solcher Kran aus Wirtschaftlichkeitsüberlegungen gewählt. Der
Kran liegt ca. 25 m vom Gehweg und ca. 55 m von der Straße entfernt.
Quelle: http://www.lbc.liebherr.de/content/std_fs1.asp?sprache=de&nav_id=49&n1_id=34&n2_id=49
(26.6.03)
Auf die Ausladung wurde bereits unter 1.3.1 eingegangen. Es wird von
einer nötigen Maximalkraft von 2,5 t ausgegangen. Damit ergibt sich die nötige
Hubkraft von maximal 100 mt bzw. 75 mt.
Die endgültige Gebäudehöhe beträgt 22,05 m über GOK. Der Abstand zwischen
der Last und der Gebäudeoberkante beträgt nach [BB I+II] mindestens 2 m. Mit einer
maximalen Geschoßhöhe von 4,5 m (Erdgeschoß) gehen wir von einer maximalen
Lasthöhe (z.B. eines Schalungsmoduls) von 5 m aus. Die Auslegerhöhe beträgt ca.
2 m. Die minimale Hakenhöhe (für den kleineren Kran) veranschlagen wir deshalb
mit ca. 30 m.
Der Abstand zwischen beiden Kranen im gemeinsamen Schwenkbereich beträgt
nach [BB I+II] mindestens 2 m zwischen Turmspitze bzw. Auslegeroberseite des
unterschwenkenden Kranes und Lastunterseite des obenschwenkenden Kranes. Mit
einer maximalen Geschoßhöhe von 4,5 m (Erdgeschoß) gehen wir von einer
maximalen Lasthöhe (z.B. eines Schalungsmoduls) von 5 m aus. Die Auslegerhöhe
beträgt ca. 2 m. Den Abstand zwischen den beiden Hakenhöhen veranschlagen wir
deshalb mit 10 m und somit ca. 40 m Hakenhöhe für den höheren Kran.
Der Erdaushub (Oberboden und Aushub), der für die Wiederverfüllung auf
dem Grundstück gelagert wird, errechnet sich wie folgt:
Erdaushub = Gebäudeumfang *
Aushubtiefe * Arbeitsraum
= 158 m * 4
m * 6 m / 2
= 1896 m³
à Lagerfläche = 1896
m³ : 5 m = 379 m² à ca. 2 * 10 m * 20
m
Der Lagerplatz für den Erdaushub muss nicht im Kranschwenkbereich liegen, da
der Kran für den Erdtransport nicht nötig ist. Der Boden wird getrennt nach
Mutterboden und sonstigen Aushub gelagert. Die Bäume in deren Nähe der Aushub
gelagert wird, werden zum Schutz beplankt.
Es wird kein Biegeplatz eingeplant, da die Vorfertigung im stationären
Biegebetrieb des Subunternehmers stattfindet. Somit benötigen wir nur Platz für
Bewehrung im Kranschwenkbereich. Dies beinhaltet auch Platz für kleinere
Arbeiten an der Bewehrung vor Ort. Es werden für beide Krane getrennt 5 m * 10
m geplant, da eine Bewehrung im Gegensatz zur Schalung nicht an mehreren
Plätzen verwendet wird.
Für das Bauwerk wird eine Großflächenschalung verwendet, deren Module im
gemeinsamen Schwenkbereich beider Kran gelagert werden und eine Fläche von 5 m
* 10 m belegt. Laut Aufgabenstellung ist mit 10% Schalhautverschnitt zu
rechnen. Die Bearbeitungsflächen für die Schneidearbeiten befinden sich
außerhalb des Kranschwenkbereiches - aber in dessen Nähe - und betragen 6 m * 8
m.
Die Fertigteile für die Treppenläufe werden in der Nähe der Einbauorte
gelagert, d.h. einmal in Straßennähe beim Aufstellort des einen Kranes und zum
anderen am Fuß des Y. Die Fläche wird mit
5 m * 10 m bzw. 4 m * 6 m überschlägig bemessen.
Für die Lagerung der Treib- und Brennstoffe wird eine Fläche von 3 m * 3
m abschließbar umzäunt.
Die Fläche für Entsorgungscontainer beträgt für jeden Kranschwenkbereich 6 m * 6 m und befindet sich an den Arbeitsflächen.
Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt in der Nähe des Fußweges von der
Straße. Es handelt sich um eine Einbahnstraße aus verdichtetem Kies, die um das
Gebäude herumführt und am oberen Ende der Straße ihre Ausfahrt hat. Zusätzlich
führt eine Einbahnstraße (für Treppenfertigteile) mit gleicher Ein- und
Ausfahrt direkt parallel zur Straße lang.
Parkplätze werden in der Ecke neben Gehweg und dem Bach bereitgestellt,
außerdem neben dem Erdaushub für die Erdbaugeräte.
Für die Belegschaft bestehend aus 27 Arbeitskräfte werden Container von Streif Baulogistik SBL 6-4 (Tagesunterkunft) (3* 2.OG, 1 * 3.OG) laut Arbeitsstättenverordnung gewählt. Zusätzlich gibt es einen Sanitärcontainer SBL 6-7 (EG), einen Magazincontainer SBL 6-1 (EG) und einen Container für den Bauleiter SBL 6-2 (Büro) (3. OG) sowie für den Polier SBL 6-3 (Polier) (3. OG).
Da es sich um eine B II Baustelle handelt, ist das Aufstellen eines Laborcontainers SBL 6-1 (EG) unverzichtbar.
Die Entsorgungscontainer werden laut Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (1996) für sortenreine Sammlung zur Verfügung gestellt.
Quelle: http://www.streif-baulogistik.de/sbl_web_site/de/containers.html (26.6.2003)
vgl. 1.3.2 und siehe Skizze
Es wird eine stationäre Betonpumpe als Baustellenbetonpumpe gewählt, da bei dem vorhandenen Bauvolumen eine kontinuierliche Auslastung möglich ist. Es wird von einer Förderleistung von ca. 50 m³/h ausgegangen. Die Übergabe des Betons erfolgt mit Transportmischern, dabei ist die Arbeitskette so zu wählen, dass die Fahrzeugzahl größer als die Leistung der Pumpe ist, so dass eine Unterbrechung des Betoniervorganges vermieden wird.
Die folgenden Arbeitskräfte werden für die Betonierarbeit benötigt:
Als Betonrüttler wird ein Außenrüttler gewählt, der fest mit der Größflächenschalung verbunden ist. Für die Verdichtung von Deckenplatten werden Rüttelbohlen eingesetzt, d.h. der Außenrüttler wird auf eine Bohle montiert, die über die zu verdichtende Fläche gezogen wird. Für die Bedienung wird 1 Arbeitskraft eingesetzt.
Kleingeräte und –maschinen werden im Magazin aufbewahrt (siehe BE-Plan)